Eine Kündigung trifft die meisten unvorbereitet. Trotzdem gibt es ein paar Dinge, die Sie in der ersten Woche erledigen sollten.
Ruhig bleiben. Unterschreiben Sie nichts im ersten Schock und schreiben Sie keine wütende E-Mail. Eine Kündigung sagt etwas über eine Stelle, nicht über Ihren Wert.
Den Brief prüfen. Bis wann läuft die Frist? Wie viele Ferientage sind offen? Waren Sie bei der Kündigung krank oder verunfallt, lassen Sie das prüfen, zum Beispiel bei der Gewerkschaft oder Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Beim RAV melden. So früh wie möglich, online über arbeit.swiss. Schon während der Kündigungsfrist müssen Sie sich bewerben. Notieren Sie jede Bewerbung.
Zwischenzeugnis verlangen. Das dürfen Sie jederzeit.
Versicherungen klären. Die Unfallversicherung über den Arbeitgeber endet einen Monat nach dem letzten Arbeitstag. Fragen Sie nach einer Abredeversicherung oder schliessen Sie den Unfall bei der Krankenkasse ein.
Kurz innehalten. Will ich wieder genau dasselbe? Manchmal ist eine Kündigung auch eine Chance. Mehr dazu in Berufliche Neuorientierung nach Jobverlust.
Und geben Sie den Tagen eine Form: feste Zeiten für die Stellensuche, aber auch für Bewegung und für Menschen, die Ihnen guttun.
Wenn Sie reden möchten, schreiben Sie mir. Rechtsberatung gebe ich keine, aber ich höre zu und helfe beim Sortieren.
Wenn Ihnen alles über den Kopf wächst: Dargebotene Hand 143, rund um die Uhr.
